Allgemeine Geschäftsbedingungen


Für Hochzeitsfotografie, Fotoreportagen und damit zusammenhängende Dienstleistungen




Einleitung


Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Tabea Labusch gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Tabea Krause Photography nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.


„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Gedruckte Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digital Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)


1. Vertragspartner, Anschrift


Angaben gemäß § 5 TMG

Tabea Labusch Photography

Rückelstraße 34  

97437 Haßfurt

Steuernummer: 257/240/41275

Kontakt: Rückelstraße 34, 97437 Haßfurt

Mobil: 0157-55949291

E-Mail: info@tabeakrause.com


2. Vertragsschluss


Ein Angebot an den Auftraggeber ist für Tabea Labusch bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung der Fotografin durch den Auftraggeber zustande. Durch die Annahme eines Angebots der Fotografin oder durch die Abgabe einer Bestellung akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


3. Vergütung


Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.


Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes berechnet. Diese Anzahlung ist 3 Monate vor dem Hochzeitsdatum fällig. Diese Summe ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr.  Bei einer Stornierung des Auftrages durch  das Brautpaar wird sie einbehalten. Die Restzahlung ist innerhalb 14 Tagen nach der Hochzeit zu begleichen. Das Angebot ist gültig sobald dies online vom Auftragnehmer unterschrieben wurde und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe und die AGB. Das vereinbarte Resthonorar der Fotografin ist nach Freischaltung der Online-Galerie per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden Rechnungen auch per E-Mail zu erhalten. Bei Anreise mit dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Zimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von einer Nacht. Anfahrten innerhalb von Deutschland werden in Höhe von 0,40 ct / Kilometer ab 97437 Haßfurt berechnet. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Mautgebühren oder eine Auslandsvignette sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind der Fotografin angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.


Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Tabea Labusch behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.  Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.


Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Fotografin eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Tabea Labusch auch Schadensersatzansprüche geltend machen.


Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von Tabea Labusch vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallshonorar an Tabea Labusch zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.


4. Eigentumsvorbehalt


Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Tabea Labusch.


5. Ausführung der Vertragspflichten


Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.


Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Tabea Krause ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.


Tabea Labusch wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.


Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.


Tabea Labusch verpflichtet sich nicht zu dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen, verbleiben beim Fotografen.


Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an die Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 15% zzgl. MwSt..


6. Gutscheine


Reklamationen beim Kauf bzw. Umtausch eines Tabea Labusch Gutscheins müssen innerhalb von 14 Tagen ab Kauf bzw. Umtausch erfolgen, um noch die Möglichkeit einer Rückverfolgung gewährleisten zu können. Reklamationen ab 14 Tagen nach dem Kauf bzw. Umtausch werden nicht mehr anerkannt. Tabea Krause Photography Gutscheine haben Gültigkeit in dem aufgedruckten bzw. (bei elektronischen Gutscheinen) elektronisch übermittelten Zeiträumen. Ist kein Zeitraum angegeben, sind die Gutscheine unbegrenzt gültig. Jedoch behält sich Tabea Labusch vor, Gutscheine zu einem festzulegenden Zeitpunkt auslaufen zu lassen, indem dies auf der Website https://www.tabeakrause.de/gutschein-aktion rechtzeitig angekündigt wird. In diesem Fall erhält der Kunde elektronisch oder per Post die Möglichkeit, betroffene Gutscheine einzureichen. Er erhält den Gegenwert dafür per Überweisung ausbezahlt. Gutscheine von Tabea Krause sind nicht mit anderen (Sonder-)Aktionen kombinierbar und können auch nicht auf bestehende Aufträge, die vor dem Gutscheinkauf bestanden angewendet werden. Gutscheine von Tabea Krause Photography können nicht auf Hochzeitsreportagen, standesamtliche Begleitungen oder Taufen angewendet werden.  Tabea Labusch Photography Gutscheine können nur für Shootings angewendet werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Bei Verlust eines Tabea LabuschPhotography Gutscheins ist kein Ersatz möglich. Wird die Rechnung nach der ersten Mahnung innerhalb der von Tabea Labuschgesetzten Frist nicht bezahlt wird, verfällt der Anspruch auf den Gutschein und die Rechnung wird storniert.


7. Gewährleistung / Haftung


Gegen die Fotografin gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Fotografin verursacht worden ist.


Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen der Fotografin), Tabea Labusch zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund von höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, bemüht sich diese, (soweit vom Kunden erwünscht), einen geeigneten Ersatzfotografen zu empfehlen, der auf eigene Rechnung seine Leistung erbringt. Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines Ersatzfotografen besteht jedoch nicht. Diese Empfehlung erfolgt als freiwillige Dienstleistung, ohne Verpflichtung zur Bereitstellung eines Ersatzes.

Bereits erbrachte Dienstleistungen einer Hochzeitsreportage, wie das Hochzeitsvorgespräch oder das Pre-Wedding-Shooting, werden auch bei einem Ausfall der Fotografin in Rechnung gestellt, wenn diese Leistungen bereits vollständig erbracht wurden. Als Stundenlohn werden hier 150,00 € inkl. MwSt. angesetzt.

Tabea Labusch haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Dateien und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten auf einen Computer entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz.


Tabea Labusch ist berechtigt, Fremdlabore, Agenturen, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen.


Die Fotografin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.


Tabea Labusch haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf der Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt sie keine Haftung.


Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann die Fotografin hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadensersatz ist hiermit ausgeschlossen.


Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an Tabea Labusch zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sind handelt.


Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen.


Tabea Labusch wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.


Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei Tabea Krause geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch die Fotografin beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.


8. Nutzungs- und Urheberrechte


Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei Tabea Labusch. Audio- und Bildurheberrechte bleiben zur Gänze bei der Fotografin.


Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch Tabea Labusch an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von Tabea Labusch zu machen.


Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Tabea Labusch, über.


Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der Fotografin bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch die Fotografin.


Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung, Ergänzung von Text im Bild u.a.) wird ausdrücklich untersagt.


Tabea Labusch darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Magazine, an andere Dienstleister etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis nicht ausdrücklich gewünscht, muss dieses schriftlich per E-Mail oder Post vom Auftragnehmer vor Angebotsunterzeichnung mitgeteilt werden.



9. Datenschutz


Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an Tabea Krause bekanntgegeben werden, ist Tabea Labusch berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens der Fotografin zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.


Tabea Labusch verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.


10. Schlussbestimmungen


Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.


Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.